Die Vereinten Nationen definieren die Teilbereiche innerhalb von Ziel 17 wie folgt:
“Finanzen
17.1 Die Stärkung der inländischen Ressourcenmobilisierung, einschließlich internationaler Unterstützung für Entwicklungsländer, um die inländische Kapazität für Steuer- und andere Einnahmeeinnahmen zu verbessern.
17.2 Entwickelte Länder sollten ihre Verpflichtungen zur offiziellen Entwicklungshilfe vollständig umsetzen, einschließlich der Verpflichtung vieler entwickelter Länder, das Ziel von 0,7 Prozent der ODA/Bruttonationaleinkommen (GNI) für Entwicklungsländer und 0,15 bis 0,20 Prozent der ODA/GNI für am wenigsten entwickelte Länder zu erreichen. ODA-Geber werden ermutigt, in Erwägung zu ziehen, ein Ziel von mindestens 0,20 Prozent der ODA/GNI für am wenigsten entwickelte Länder festzulegen.
17.3 Zusätzliche finanzielle Ressourcen aus verschiedenen Quellen für Entwicklungsländer mobilisieren.
17.4 Entwicklungsländer dabei unterstützen, langfristige Schuldentragfähigkeit durch koordinierte Politiken zur Förderung der Verschuldungsfinanzierung, Schuldenerlass und Schuldenumstrukturierung, soweit angebracht, zu erreichen, und die externen Schulden stark verschuldeter armer Länder angehen, um die Schuldenbelastung zu reduzieren.
17.5 Investitionsförderungsregelungen für am wenigsten entwickelte Länder einführen und umsetzen.
Technologie
17.6 Die regionale und internationale Zusammenarbeit im Bereich Wissenschaft, Technologie und Innovation sowie den Zugang dazu zwischen Nord und Süd, Süd-Süd und im Dreieck stärken und den Wissensaustausch auf gegenseitig vereinbarten Bedingungen fördern, einschließlich durch verbesserte Koordination zwischen bestehenden Mechanismen, insbesondere auf Ebene der Vereinten Nationen, und durch einen globalen Mechanismus zur Förderung der Technologiebereitstellung.
17.7 Die Entwicklung, Übertragung, Verbreitung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien in Entwicklungsländer zu günstigen Bedingungen fördern, einschließlich auf konzessions- und bevorzugten Bedingungen, wie gegenseitig vereinbart.
17.8 Die Technologiebank und der Mechanismus zur Kapazitätsentwicklung im Bereich Wissenschaft, Technologie und Innovation für am wenigsten entwickelte Länder bis 2017 voll funktionsfähig machen und die Nutzung förderlicher Technologien, insbesondere Informations- und Kommunikationstechnologien, stärken.
Kapazitätsaufbau
17.9 Die internationale Unterstützung für die Umsetzung von effektivem und gezieltem Kapazitätsaufbau in Entwicklungsländern zur Unterstützung nationaler Pläne zur Umsetzung aller nachhaltigen Entwicklungsziele, einschließlich Nord-Süd-, Süd-Süd- und Dreieckskooperation, stärken.
Handel
17.10 Die Förderung eines universellen, regelbasierten, offenen, nichtdiskriminierenden und gerechten multilateralen Handelssystems unter der Welthandelsorganisation (WTO), einschließlich durch den Abschluss von Verhandlungen im Rahmen ihrer Doha-Entwicklungsagenda.
17.11 Die Exporte von Entwicklungsländern, insbesondere mit dem Ziel, den Anteil der am wenigsten entwickelten Länder am weltweiten Export bis 2020 zu verdoppeln, erheblich steigern.
17.12 Die zeitnahe Umsetzung des dauerhaften, zoll- und quotenfreien Marktzugangs für alle am wenigsten entwickelten Länder realisieren, im Einklang mit den Entscheidungen der Welthandelsorganisation, einschließlich der Sicherstellung, dass bevorzugte Ursprungsregeln für Importe aus am wenigsten entwickelten Ländern transparent und einfach sind und zur Erleichterung des Marktzugangs beitragen.
Systemische Fragen
Politik- und institutionelle Kohärenz
17.13 Verbesserung der globalen makroökonomischen Stabilität durch Politikkoordination und Politikkohärenz.
17.14Die Politikkohärenz für nachhaltige Entwicklung stärken.
17.15 Den politischen Handlungsspielraum und die Führung jedes Landes respektieren, um Politiken zur Armutsbekämpfung und nachhaltigen Entwicklung zu entwickeln und umzusetzen.
Multi-Stakeholder Partnerschaften
17.16Die globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung stärken, ergänzt durch Multi-Stakeholder-Partnerschaften, die Wissen, Fachwissen, Technologie und finanzielle Ressourcen mobilisieren und teilen, um die Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele in allen Ländern, insbesondere in Entwicklungsländern, zu unterstützen.
17.17 Ermutigen und fördern Sie effektive Partnerschaften zwischen der öffentlichen Hand, dem öffentlich-privaten Sektor und der Zivilgesellschaft, unter Berücksichtigung der Erfahrungen und Finanzierungsstrategien von Partnerschaften.
Daten, Überwachung und Rechenschaftspflicht.
17.18 Bis 2020 die Kapazitätsentwicklung unterstützen, insbesondere für Entwicklungsländer, einschließlich der am wenigsten entwickelten Länder und kleiner Inselentwicklungsländer, um die Verfügbarkeit hochwertiger, zeitnaher und zuverlässiger Daten erheblich zu erhöhen, die nach Einkommen, Geschlecht, Alter, Rasse, Ethnizität, Migrationsstatus, Behinderung, geografischem Standort und anderen für nationale Kontexte relevanten Merkmalen aufgeschlüsselt sind.
17.19 Bis 2030 auf bestehenden Initiativen aufbauen, um Messgrößen für Fortschritte bei nachhaltiger Entwicklung zu entwickeln, die das Bruttoinlandsprodukt ergänzen, und die statistische Kapazitätsentwicklung in Entwicklungsländern unterstützen.
(Übersetzter Text; Originalquelle: UN website)